Rechtsanwältin

Alexandra Turan

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst ein sehr weites Gebiet. Es beinhaltet alle Vereinbarungen zwischen mindestens zweier Parteien. Sowohl zwischen privaten Personen als auch mit juristischen Personen.

Von besonderer Bedeutung kann hier schon eine Beratung vor Abschluss eines Vertrages sein.
Unsere Aufgabe ist es aber auch Ihnen bei der Auslegung des bereits abgeschlossenen Vertrages zu helfen.
Oftmals sind das z.B. diese Fragen, die unsere Mandanten an uns herantragen:
Was habe ich überhaupt hier für einen Vertrag abgeschlossen?
Welche Rechte habe ich gegen meinen Vertragspartner?
Darf mein Vertragspartner das von mir verlangen?
Was besagen die AGBs
Gilt hier nicht Gewährleistung?
Bis hin zu der entscheidenden Frage: Kann ich diesen Vertrag kündigen?
Kann ich zurück treten? Habe ich Schadensersatzansprüche?

Bei uns werden Sie umfangreich und kompetent beraten werden.

kostenloses Erstgespräch

030 45 49 16 40

 

Es kann sich dabei z.B. um folgende Verträge handeln:

  • Werkverträge
  • Kaufverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Handyverträge