Unfall ?
Wir kümmern uns umfassend und kompetent um die Regulierung Ihrer Schäden und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.
Wir vertreten Unfallgeschädigte bundesweit in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Ein Termin in der Kanzlei ist nicht immer erforderlich. Die für unsere Arbeit erforderlichen Informationen können Sie uns gerne per Fax oder per e-mail zukommen lassen.
kostenloses Erstgespräch
030 45 49 16 40Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Soll ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Oftmals ist diese Entscheidung nicht sehr leicht. Rein vorsorglich würde ich anraten,
Einspruch einzulegen, da nach 2 Wochen ab der Zustellung Rechtskraft eintritt.
Dies können Sie nur durch einen Einspruch verhindern. Das weitere Vorgehen sollten Sie auf jeden Fall mit einem Verkehrsrechtsexperten absprechen.
Die verschiedenen Gebiete im Verkehrsrecht
- Unfallregulierung
- Einspruch Bußgeldbescheid
- Rotlichtverstöße
- Parkverstöße
- Führerschein – Angelegenheiten
- Geschwindigkeitsfälle
- Verkehrsstrafrecht
- PKW – Kaufvertrag
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